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Energieausweise

Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Mithilfe einer farbigen „Klassifizierung“ ermöglicht er auch Verbrauchern ohne technische Vorkenntnisse eine rasche Orientierung und eine Einordnung des Gebäudes. Die Dauer der Gültigkeit der Energieausweise beträgt 10 Jahre ab dem Erstellungsdatum.

Energieausweis

Die Bundesregierung hat im Juni 2007 beschlossen, den Energiepass für Wohngebäude verbindlich einzuführen.

  • für Wohngebäude bis zum Baujahr 1965 zum 1. Juli 2008
  • für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009

Bis zum 01. Oktober 2008 bestand für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen Verbrauch- und Bedarfsausweis.

Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis ab 1. Juli 2009 Pflicht.

Die genauen Regelungen sind in der neuen Energieeinsparverordnung veröffentlicht.

  • Für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, muss ein bedarforientierter Ausweis vorliegen.
  • Bei allen anderen Gebäuden kann zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Pass gewählt werden.

In öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr wie Rathäuser oder Schulen und mind. 1000 m² Nutzfläche müssen die Energiepässe öffentlich ausgehängt werden.


Energieausweis bzw. Beratungen für Nichtwohngebäude
nach DIN V 18599 

Kooperation mit dem Büro EKG, EnergieKonzepte für Gebäude