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Energieeffizient Sanieren

Gerne berate ich Sie zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes“. Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. Es werden fünf unterschiedliche Standards gefördert:

  • KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009)
  • KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009)
  • KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009)
  • KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009)
  • KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009)

Beispiel: KfW-Effizienzhäuser 115 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 115 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 130 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nach EnEV2009 gewisse Höhen nicht übersteigen. Hier ist jedes Haus individuell zu betrachen. Gerne berate ich Sie hierzu.

Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen wird.
Je effizienter die Heizung und Dämmung, desto höher ist der Tilgungszuschuss.

Tilgungszuschüsse
KfW-Effizienzhaus 5512,5 %
KfW-Effizienzhaus 7010,0 %
KfW-Effizienzhaus 857,5 %
KfW-Effizienzhaus 1005,0 %
KfW-Effizienzhaus 1152,5 %

Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
  • Erneuerung der Fenster
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B

Wie sind die Konditionen?

Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) und maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.